Baumfällung in Hamburg

Sichere Baumfällung mit Seilklettertechnik auch auf engem Raum

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Erfahrung

für alle Fällarbeiten

Setzen Sie auf Fachkompetenz, um Ihren Baum fällen zu lassen. Bei der Baumpflege Sausen stehen Ihnen European Tree Worker, SKT-zertifizierte Baumkletterer und FLL-zertifizierte Baumkontrolleure zur Seite. Gebündelte Expertise, mit der Baumfällarbeiten sicher und schnell umgesetzt werden.

Abtragung

mit Seilklettertechnik

Ob Garten, Hinterhof oder andere dicht bebaute Orte in Hamburg: Wir führen Baumfällungen per Seilklettertechnik aus. Wir tragen Bäume selbst auf engem Raum ab, wo Bodenfällungen und der Einsatz sperriger Maschinen nicht möglich sind. Damit im Umfeld nichts beschädigt wird, seilen wir die Baumteile kontrolliert ab.

Genehmigung

und Entsorgung

Möchte man einen geschützten Baum fällen lassen, bedarf es einer Fällgenehmigung gemäß Hamburger Baumschutzverordnung. Wir kümmern uns um die Antragstellung bei Ihrer bezirklichen Naturschutzbehörde. Nach der Fällung entsorgen wir sämtliche Baumteile, damit Ihr Grundstück sauber hinterlassen wird.

  • Baumkontrolle & -gutachten
  • Behördenservice
  • Abtransport & Entsorgung
Webseite - Hintergrundbild Leistungen

Was kostet eine Baumfällung in Hamburg?

Es macht einen Unterschied, ob man einen kleinen Obstbaum im offenen Areal oder einen großen Nadelbaum in dicht bebauter Umgebung fällen lassen möchte. Demnach richten sich die Kosten für unsere seilunterstützten Baumfällungen in Hamburg unter anderem nach: Standort (enger Raum oder freies Gelände), Baumart und Zustand, Höhe und Stammumfang, Entsorgung und, ob eine Genehmigung nötig ist.

Häufig werden wir nicht nur für Baumfällarbeiten beauftragt, sondern auch für vorgelagerte Leistungen. Beispielsweise kann eine Baumkontrolle oder ein Baumgutachten ergeben, dass eine Gefahrenfällung aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit nötig ist. Insofern können auch zusätzliche Services in den Gesamtpreis einfließen.

Kurzum: Jedes Projekt ist anders. Gerne erstellen wir ein individuelles Angebot, in dem Sie die Kosten für die Baumfällung transparent nachvollziehen können. Wenn Sie weitere Informationen zu unseren Preisen und Leistungen wünschen oder einen Termin vereinbaren wollen, freuen wir uns auf Ihren Kontakt!

Termin für eine Besichtigung oder Beratung zu Fällarbeiten sichern

Bitte halten Sie folgende Informationen für uns bereit: Baumart, Baumumfang und nach Möglichkeit auch ein paar Fotos.

Ein Baumgutachter in Hamburg wendet die Seilklettertechnik bei der Baumprüfung an

Seilklettertechnik und Rigging: Vorteile einer seilunterstützten Baumfällung bei wenig Platz

In der Hansestadt ist es aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse selten möglich, einen Baum vom Boden aus zu fällen. Hier bietet die Seilklettertechnik in Verbindung mit Rigging entscheidende Vorteile bei der Baumfällung auf engem Raum. Unsere Baumkletterer entfernen zuerst die Äste von oben nach unten, um anschließend den Stamm bis auf einen bodennahen Stubben abzutragen. Mittels Rigging werden einzelne Baumteile an Seilen befestigt und herabgelassen, statt frei zu fallen.

Die Umgebung bleibt geschützt, während der Baum kontrolliert abgetragen wird.

Wir fällen Bäume im gesamten Hamburger Stadtgebiet: von dicht bebauten Quartieren wie Eppendorf und Winterhude bis zu größeren Privatgrundstücken in Blankenese und Volksdorf und darüber hinaus. Sollte ein Baum nicht tragfähig genug für Kletterarbeiten sein, führen wir Problembaumfällungen alternativ mit Kränen und Hebebühnen durch.

Genaue Prüfung einer offenen Wunde an einem Kirschbaum durch unsere Baumsachverständigen

Geschützte Bäume fällen lassen mit Rücksicht auf Fällgenehmigung und Artenschutz

Was darf man, was darf man nicht? Der Baumschutz bringt für Eigentümer oft einige Fragen mit sich. Damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind, können Sie sich auf die Baumpflege Sausen verlassen. Vor jeder Baumfällung prüfen wir, ob der Baum durch die Baumschutzverordnung von Hamburg geschützt ist, eine Fällgenehmigung nötig ist und übernehmen die Antragstellung aus einer Hand.

Bei der Einholung einer Genehmigung ist neben dem Baumschutz auch der Artenschutz zu beachten, bei der Baumentfernung genauso wie beim radikalen Baumschnitt. Daher kontrollieren wir immer, ob sich geschützte Lebensstätten am Baum befinden. Für Sie bedeutet das: weniger Abstimmungsaufwand, klare Abläufe und mehr Planungssicherheit.

Die Baumpflege Sausen ist Ihr Fachbetrieb in Hamburg für professionelle Baumfällungen mit Seilklettertechnik, inklusive Antragstellung und Entsorgung.

Häufige Fragen zur Baumfällung in Hamburg

Ob auf Privatgrundstücken oder im öffentlichen Raum: Grundsätzlich sollten Baumfällarbeiten immer die letzte Option sein, um den städtischen Baumbestand zu wahren. Dennoch kann es triftige Gründe dafür geben, den Baum von seinem Standort zu entfernen, statt ihn zu erhalten. Dazu zählen:

  • Abgestorbener oder nicht mehr erhaltungsfähiger Baum
  • Fehlende Standsicherheit oder Bruchsicherheit
  • Starke Schäden durch Stürme, Pilze oder Baumschädlinge
  • Zulässige Bauvorhaben mit behördlich genehmigtem Eingriff
  • Unverhältnismäßige Störung der Grundstücksnutzung

Grundsätzlich ist es nach § 39 Abs. 5 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Bäume in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September fällen zu lassen. Dem Sommerfällverbot entsprechend reicht der reguläre Fällzeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. / 29. Februar. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen im Baumschutz, behördliche Auflagen und der ganzjährig geltende Artenschutz müssen jedoch immer im Einzelfall geprüft werden.

Geschützte Bäume dürfen ohne Genehmigung weder gefällt noch stark zurückgeschnitten werden. Vor einer Baumfällung muss § 1 Schutzgegenstand der Hamburger Baumschutzverordnung berücksichtigt werden. Maßgeblich ist der Stammumfang in einer Messhöhe von 130 cm:

  • Einzelbäume ab einem Stammumfang von 80 cm
  • Mehrstämmige Bäume mit mindestens einem Stamm ab 50 cm Umfang
  • Baumgruppen oder Baumreihen aus mindestens drei Bäumen, wenn die einzelnen Bäume mindestens 30 cm Stammumfang aufweisen und mindestens ein Baum 50 cm erreicht

Genehmigungsfrei können Bäume sein, die die Schutzgröße noch nicht erreicht haben, keine Ersatzpflanzung sind oder nicht unter die Baumschutzverordnung fallen. Hierzu zählen für den Verkauf vorgesehene Bäume sowie Obstbäume, mit Ausnahme von Walnüssen und Esskastanien.

Ausnahmegenehmigungen werden von den zuständigen bezirklichen Naturschutzbehörden erteilt. Hierfür muss ein Fällantrag mit den erforderlichen Angaben gestellt werden, darunter Daten zum Grundstück, dem Baum selbst, Fotos vom Baum sowie eine triftige Begründung. Auf Wunsch unterstützt Sie die Baumpflege Sausen während des gesamten Genehmigungsverfahrens: Von der fachlichen Beurteilung über die Zusammenstellung der Unterlagen bis zur Kommunikation mit den Behörden.

Die zuständige Behörde kann eine Fällgenehmigung mit Auflagen verbinden, beispielsweise mit einer Ersatzpflanzung oder einer Ausgleichszahlung. Welche Auflage gilt, wird im jeweiligen Genehmigungsbescheid festgelegt. Eine Ersatzpflanzung muss auf dem eigenen oder einem benachbarten Grundstück erfolgen. Ist das nicht möglich, kann man alternativ eine Ersatzzahlung leisten. Die Höhe der Ersatzzahlung richtet sich nach den Kosten der nicht durchführbaren Ersatzpflanzung, der Flächenbereitstellung sowie der dazugehörigen Baumpflege.

Besteht eine nachweisbar akute Gefahr, darf die zur Gefahrenabwehr erforderliche Maßnahme grundsätzlich sofort durchgeführt werden. Dabei sollten Sie den Gefahrenbereich bestmöglich absperren und uns umgehend kontaktieren. Eine dringende Gefahrenfällung ist auch an geschützten Bäumen ohne vorherige Genehmigung möglich, muss aber aussagekräftig dokumentiert und anschließend bei der zuständigen Naturschutzbehörde angezeigt werden.

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